1. Mietberechtigung: Die Vermietung erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und die der Vermieter für fähig hält, ein Sportboot sicher zu führen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann sich der Vermieter auf sein Hausrecht berufen und Personen von der Mietung ausschließen. Die Vermietung der Boote erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes. Der Vermieter behält sich vor, das Dokument bis zur Wiederankunft als Pfand einzubehalten.
2. Mietzeit: Die Mietzeit wird vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Zeitpunkt der
Bezahlung berechnet. Die Mietpreise (siehe Aushang) sind entweder vor Abfahrt oder bei Wiederankunft zu entrichten, dabei wird als Minimum der Preis für die erste Stunde berechnet. Bei
Zeitüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung. Nach der ersten Stunde kann viertelstündlich (je angefangene 15 Minuten) abgerechnet werden, sofern vor Abfahrt mit dem Vermieter kein fixer
Wiederankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Die Boote sind bis spätestens 18:00 Uhr zurückzugeben – ausgenommen Buchungen über mehrere Tage. Bei einer
verspäteten Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen
berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadensersatz. Nachtfahrten sind nicht gestattet.
3. Sicherheit an Bord: Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist
Folge zu leisten. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer / der zu
beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Rettungswesten / Verhalten im Boot…) verantwortlich. Der Bootsführer ist verantwortlich für die Sicherheit der anderen Passagiere an Bord, anderen
Verkehrsteilnehmern und das angemietete Boot.
Für die Nutzung der Boote gilt die Binnenschifffahrts-Sportbootvermietungsverordnung (Binsch-SportbootVermV), die zur Einsicht ausliegt/aushängt. Dazu gehört u.a. auch, dass die höchstzulässige Personenzahl (siehe Preisinformation) nicht überschritten wird. Des Weiteren bestätigt der Mieter, alle darin enthaltenen Pflichten des Mieters einzuhalten und die darin enthaltenen Ein-/Anweisungen mündlich vom Vermieter erhalten zu haben. Alkohol an Bord unserer Boote ist aus Sicherheitsgründen für Mensch, Tier, Umwelt und das angemietete Boot nicht gestattet. Der Bootsführer muss nüchtern sein, da auch auf dem Wasser ein Alkoholwertgehalt im Blut von mehr als 0,5 Promille nicht gestattet ist.
4. Beschädigung, Haftung und Kaution: Bei Beschädigung unserer Boote/ des Zubehörs
oder Verlust (z.B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Bootsmieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in
vollem Umfang. Für Schäden an Dritten durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als
vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar
gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadensersatzpflicht ausgenommen. Der Mieter wird das Boot pfleglich wie sein Eigentum behandeln und nur den gebrauchsüblichen
Belastungen aussetzen. Dazu gehört u.a. auch, nicht Dauervollgas zu fahren, über Wellen zu springen, das Boot zu überladen bzw. zu überlasten. Der Mieter wird das Boot nach den Regeln guter
Seemannschaft führen. Das Schleppen und Bergen anderer Boote ist nur erlaubt, um unmittelbare Personenschäden zu verhindern. Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu
benachrichtigen.
Weisungen für weiteres Verhalten ist abzuwarten.
Der Mieter verpflichtet sich, Boote und Zubehöre sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 7,- € (auch bei der Benutzung der Boote zum Angeln) erhoben.
Rettungsmittel sind für den Notfall. Bei widerrechtlicher Benutzung wird eine Trocknungs-/Reinigungsgebühr von 5,- € erhoben.
Vor Übergabe des Bootes kann vom Mieter eine Kaution in Höhe von bis zu 200,- € eingefordert werden. Bei Beschädigung des Bootes oder der Ausrüstung wird die Kaution einbehalten, darüber hinausgehende Reparaturen in Rechnung gestellt. Der Vermieter wird diesen Betrag ohne Einbehaltung von Verwaltungsgebühren bei Rückgabe des Bootes in unversehrtem Zustand mit vollständigem Inventar zurückzahlen.
5. Allgemeines Verhalten, Umweltschutz: Die Stege und Uferbereich sind nur nach Aufforderung zu betreten! Baden vom Ufer bzw. von den Stegen aus ist nicht gestattet. Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen. Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sollten erst an Land ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Gelegezonen (einschließlich Schilfgürtel) und Seerosenflächen dürfen nicht befahren und beangelt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand zu halten. Es besteht ein Fahrverbot für Schutzzonen, Schilfgürtel und Seitenarme der Kanäle.
6. Anerkennung der AGBs / Vertragsabschluss: Der Mieter sei darauf hingewiesen, dass die evtl. Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGBs die Wirksamkeit des Restes nach §306 Abs. 1 BGB nicht berührt. Mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag werden die Nutzungsordnung / Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bootsvermietung am Zemminsee durch diesen anerkannt und der Abschluss eines Mietvertrages verbindlich angeboten.
Bootsvermietung am Zemminsee
beim Hotel & Restaurant "Seeschlösschen"
Berliner Str. 41, 15746 Groß Köris
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